GNN berichtet heute aktuell, dass Klingeltonhändler, allen voran der Marktführer Jamba, eine Unterlassungsklage abgeben mussten. Voran ging eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Auslöser ist die Geschäftspraxis der Firma Jamba, die in ihrer Werbung nur sehr kurz, und damit unzureichend und für viele unerkennbar, darauf hinweist, dass der Besteller eines Klingeltons ...