GNN berichtet heute aktuell, dass Klingeltonhändler, allen voran der Marktführer Jamba, eine Unterlassungsklage abgeben mussten. Voran ging eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Auslöser ist die Geschäftspraxis der Firma Jamba, die in ihrer Werbung nur sehr kurz, und damit unzureichend und für viele unerkennbar, darauf hinweist, dass der Besteller eines Klingeltons gleich ein ganzes Abo mitbestellt.

Der Artikel bei GNN bezieht sich auf den Beitrag des Tagesspiegels, der dieses Thema noch ausführlicher behandelt:

Hier wird nicht nur auf die Gefahr für Kinder und Jugendliche hingewiesen, sondern auch erwähnt, dass die ausländischen Tochterfirmen von Jamba genauso unter Druck geraten sind. Ebenso wird berichtet, dass durch den Entwurf eines neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) der Verbraucherschutz gestärkt werden soll.

An dieser Stelle noch einmal der Hinweis zu meiner kleinen Anleitung ‘ Deaktivierung von Jamba-Paketen ‘;
den Beitrag habe ich aktualisiert.